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   BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99   

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BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99 (https://dejure.org/2000,1501)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - NotZ 19/99 (https://dejure.org/2000,1501)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 (https://dejure.org/2000,1501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO: § 50 Abs. 1 Nr. 8

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden bei Unwahrscheinlichkeit der Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast des Notars innerhalb eines überschaubaren Zeitraums - Annahme der Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wegen der ...

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
    Vermögensverfall eines Notars

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2359
  • MDR 2000, 915
  • BB 2000, 1267
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89

    Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99
    Für die Anwendung des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO folgt daraus: Ist die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten, so rechtfertigt dies in der Regel den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 1977 - NotZ 15/76 - DNotZ 1977, 567, 568; vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 - DNotZ 1980, 424, 425 f.; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94, 96).
  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 6/79

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars auf Grund seiner wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99
    Für die Anwendung des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO folgt daraus: Ist die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten, so rechtfertigt dies in der Regel den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 1977 - NotZ 15/76 - DNotZ 1977, 567, 568; vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 - DNotZ 1980, 424, 425 f.; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94, 96).
  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 15/76

    Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar - Zerrüttung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99
    Für die Anwendung des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO folgt daraus: Ist die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten, so rechtfertigt dies in der Regel den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 1977 - NotZ 15/76 - DNotZ 1977, 567, 568; vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 - DNotZ 1980, 424, 425 f.; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94, 96).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Es spricht demnach vieles dafür, daß der Antragsteller die gegen ihn gerichteten Forderungen in einer Weise zu erfüllen vermag, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wieder als geordnet erscheinen läßt (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 35/94 - BRAK-Mitt. 1995, 29; Beschluß vom 6. November 1998 - AnwZ (B) 25/98 - BRAK-Mitt. 1999, 36 zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 - jetzt: Nr. 7 - BRAO), er in absehbarer Zeit entschuldet sein wird (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO: Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 m.w.N.; vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - DNotZ 2001, 571, 572 und vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117, 118).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Eine so gekennzeichnete Vermögenslage läßt in der Regel, auch wenn Vermögenslosigkeit oder Überschuldung nicht eingetreten sind (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, ZNotP 2001, 117), den Schluß auf eine Gefährdung des Publikums zu (§ 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO; Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 19/99, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Interessengefährdung 1; v. 20. November 2000, NotZ 19/00, NJW 2000, 2359 = DNotZ 2001, 571).

    Solche Maßnahmen begründen Gefahren für die Unabhängigkeit, die Zuverlässigkeit und die Integrität des Notars (Beschl. v. 20. März 2000, NotZ 19/99, NJW 2000, 2359 = ZNotP 2000, 284; v. 8. Juli 2002, aaO).

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 50/05

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Art der Wirtschaftsführung und wegen

    Dies gilt insbesondere, wenn die Abtragung einer erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu erwarten ist (st. Rspr.; s. etwa Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 38/05; vom 12. Juli 2004 - NotZ 2/04; vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 = NJW-RR 2001, 1212 und NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 = DNotZ 1991, 94).

    Sie lässt besorgen, dass er fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentreten will oder kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - NotZ 2/04; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359).

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 22/03

    Amtsenthebung eines Notars wegen wirtschaftlicher Verhältnisse

    Denn es ist bereits als solches nicht hinzunehmen, daß der Notar in diese Lage gerät, da solche Maßnahmen Gefahren begründen für die Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Integrität (vgl. zum ganzen Senatsbeschlüsse vom 3. November 2003 - NotZ 15/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen; 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792 = ZNotP 2002, 406; 20. November 2000 - NotZ 17/00 - BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8 Wirtschaftsführung 1 = ZNotP 2001, 117, 118; 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 = ZNotP 2000, 284; 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94; jeweils m.w.N.).

    Abgesehen davon, daß es in diesem Zusammenhang auf ein Verschulden ohnehin nicht ankommt (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 2000 aaO), vermögen spekulative Immobiliengeschäfte schwerlich zu entlasten.

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 10/04

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Feststellung der Voraussetzungen für die

    Auf ein Verschulden des Notars kommt es dabei nicht an (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 = NJW-RR 2001, 1212 und NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 = DNotZ 91, 94 m. w. N.).

    Es ist in diesem Falle zu besorgen, daß er fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentreten will oder kann (Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359).

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 2/04

    Voraussetzungen für eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Anhaltspunkte für

    Auf ein Verschulden des Notars kommt es dabei nicht an (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 = NJW-RR 2001, 1212 und NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 = DNotZ 1991, 94 m. w. N.).

    Es ist in diesem Falle zu besorgen, daß er fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentreten will oder kann (Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359).

  • OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung ; Vorläufige Amtsenthebung eines Notars ;

    Eine solche Gefährdung aufgrund "erheblicher Zahlungsansprüche" kann einerseits dann vorliegen, wenn die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast des Notars nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten ist; in diesem Fall ist regelmäßig der Schluss zulässig, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - Not/ 19/99, NJW 2000, 2359).

    Angesichts erheblicher Verbindlichkeiten, denen jedenfalls nicht immer liquide aktive Mittel gegenüberstehen, besteht die Gefahr, dass der Notar fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt, und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentreten will oder kann (BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - NotZ 19/99, NJW 2000, 2359).

  • OLG Celle, 19.01.2004 - Not 29/03

    Ermittlungen wegen der Überprüfung der Vermögensverhältnisse eines Notars;

    In diesem Fall ist regelmäßig der Schluss zulässig, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (BGH NJW 2000, 2359).

    Angesichts der erheblichen Verbindlichkeiten des Antragstellers, denen kein ausreichendes Vermögen gegenüber steht, ist die Gefahr gegeben, dass der Notar fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegen treten kann oder will (dazu BGH, NJW 2000, 2359).

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Ist die Abtragung der längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten, so rechtfertigt auch dies den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Sen.Beschl. v. 20. März 2000 - NotZ 19/99, NJW 2000, 2359).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 48/05

    Amtsenthebung eines Notars auf Grund der Gefährdung der Interessen der

    Es ist zu besorgen, dass der Antragsteller fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentritt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359).
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen wirtschaftlicher Verhältnisse und Art

  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01

    Amtsenthebung eines Notars wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse

  • OLG Celle, 19.11.2001 - Not 19/01

    Amtsenthebung eines Notars: Bedeutung des Vorschaltverfahrens; Gefährdung der

  • OLG Celle, 15.12.2003 - Not 23/03

    Disziplinarverfahren gegen den Notar: Vorläufige Amtsenthebung wegen

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